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ב"ה

Verkauf von Chamez

  • Es ist verboten, während der Pessachfeiertage Chamez zu besitzen. Befindet sich Chamez während der Pessachzeit im Besitz eines Juden, so ist dies nicht nur ein Verstoß gegen ein Torahgesetz, sondern macht das Chamez überdies wertlos für jeden späteren Gebrauch, sowie für jede Weiterverwendung anderer Art, wie zum Beispiel dessen Verkauf etc.

    Besitzt man daher irgendwelches Chamez, das man weder konsumieren noch sonst wie vor Pessach verwenden kann, so muss man es vor dem Feiertag an einen Nichtjuden verkaufen. Befindet man sich in einer Notlage und kann sein Chamez nicht vor der angegebenen Zeit verkaufen, so sollte man sich in dieser Frage an einen kompetenten Rabbiner wenden. Die rechtlichen Verwicklungen in diesem Zusammenhang sind mannigfach, da es sich ja hierbei um eine Übertragung von Eigentum handelt, und nur ein kompetenter Rabbiner sollte mit ihrer Abwicklung vertraut werden.

    Füllen Sie bitte das Formular bis spätestens 10.04.2025 aus. Wir übernehmen dann ohne Kosten für Sie den Verkauf Ihres Chamez.  

  • Vollmacht für den Verkauf von Chametz

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